Wofür brauchen Sie einen Fachanwalt für IT-Recht?

 

> Gestaltung individueller Verträge oder AGB mit Bezug zu Computer, Hard- und Software, Wartungsvertrag, personenbezogener Datenverarbeitung (vor allem Mitarbeiterdatenverarbeitung)

 

> Entwicklung von Provider-Verträgen, Service-Level-Vereinbarungen oder Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile-Business/ Online-Shops), kurzum zum elektronischen Geschäftsverkehr


Aufbau und Betreuung von Datenschutzorganisationen im Betrieb, Überwachung der Anforderungen aus dem BDSG, sonstigen ITrechtsspezifischen Anforderungen (Compliance-Prüfung)


> Tätigkeit als externer Datenschutzbeauftragter, Coaching Ihres betrieblichen DSB

 

> Sicherung Ihrer Ansprüche aus Marken-, Namens- oder Wettbewerbsrecht; Stichwort: gewerblicher Rechtsschutz

 

> Beantwortung von Fragen zu Verschlüsselungen und Signaturen, Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere Telekommunikationsrecht

 

> Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht

 

> Ihr Online-Business ist international, Sie haben nicht nur den deutschen Markt im Focus

 

> Strafrechtlichen Fragen im Bereich der Informationstechnologien


> Ombudsmann im Rahmen von Whistleblowing-Systemen