ZU UNSEREM KAUFMÄNNISCHEN DENKANSATZ
GEHÖRT DIE KOSTEN-NUTZEN-ANALYSE.
Wir verstehen darunter, dass vor allem die Höhe der Vergütung im
Verhältnis zur Leistung entscheidet.
VON GRÖSSTER BEDEUTUNG SIND FÜR UNS
> Transparenz
> Flexibilität
> Ausgewogenheit des Preis/Leistungs-Verhältnisses
Die Frage der Kosten sollten daher in einem persönlichen Gespräch geklärt werden.
Zur ersten Orientierung finden Sie nachstehend einige Grundsätze unserer
Honorierung.
AUSSERGERICHTLICHE TÄTIGKEIT: AUF ZEITBASIS
Außergerichtliche Tätigkeit rechnen wir in der Regel nach Stundensätzen
ab.
Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Vertragsgestaltungen anstehen, dessen Gebührenstreitwert unverhältnismäßig hoch zum Aufwand, oder der Aufwand nicht
von der Vergütung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
gedeckt wird. Letztlich können Sie damit sicher sein, dass sämtliche
Fragen mit dem gleichen Engagement gelöst werden, unabhängig von dem undifferenzierten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Der Stundensatz variiert je nach Art der Sache normalerweise zwischen
190,- und 250,- Euro zzgl. Auslagen und 19% Umsatzsteuer.
Die Einzelheiten regeln wir in einer schriftlichen Honrarvereinbarung.
AUSSERGERICHTLICHE TÄTIGKEIT:
TEILWEISE AUF PAUSCHALBASIS
Möglicherweise macht es Sinn, Pauschalhonorare zu vereinbaren.
Dies ist der Fall, wenn standardisierte Verträge zu gestalten sind, die wir
aufgrund unserer Kompetenz dem Grunde nach erarbeitet haben.
Hier wäre es unfair, die Zeit in Rechnung zu stellen, die einer neuen
Vertragsgestaltung bedarf. Ebenso ungerecht wäre es, nur den Zeitaufwand
für den Ausdruck des fertigen Entwurfs zu kalkulieren.
Die Abrechnung auf Pauschalbasis ist eine faire Alternative.
GERICHTLICHE TÄTIGKEIT:
RECHTSANWALTSVERGÜTUNGSGESETZ (RVG)
Bei gerichtlichen Tätigkeiten rechnen wir grundsätzlich ab nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Wertgebühren des RVG
berechnen sich nach der Höhe des Streitwertes. Wir erstellen Ihnen auf Wunsch im Vorfeld eine Aufstellung der voraussichtlich anfallenden Kosten
und Ihres Prozessrisikos.
Dies fordert bereits das Gebot der Transparenz, bitte sprechen Sie mit uns!